Wie Bekommt Man Als Beamter Eine Kur
Kur und Rehabilitation - �bersicht von Kliniken, die beihilfef�hig abrechnen k�nnen
Hier geht es zu ausgewählten Kliniken und sonstige Gesundheitseinrichtungen
Kur und Rehabilitation
Sanatoriumsbehandlungen
Für eine Sanatoriumsbehandlung muss die Notwendigkeit von einem Amts- oder Vertrauensarzt bescheinigt werden. Die Krankheit darf nicht durch eine ambulante Behandlung am Wohnort bzw. in dessen Nähe oder durch eine Heilkur behoben werden können; ebenfalls muss die Beihilfestelle die Beihilfefähigkeit vorher anerkennen. Die Sanatoriumsbehandlung muss innerhalb von 4 Monaten nach Bekanntgabe des Bescheids begonnen werden, ansonsten erlischt die Anerkennung!
Die Anerkennung ist ausgeschlossen, wenn im Jahr der Antragstellung oder in den vergangenen drei Kalenderjahren eine Sanatoriumsbehandlung oder Heilkur anerkannt und durchgeführt worden ist.
Ausnahmen:
- Schwere, mit einem Krankenhausaufenthalt verbundene Erkrankung oder
- der Patient sofort in ein Sanatorium eingeliefert werden musste oder
- bei einer schweren chronischen Erkrankung nach amts- oder vertrauensärztlichem Gutachten eine Behandlung in einem kürzeren Zeitabstand erforderlich ist.
Neben den Aufwendungen für ärztliche Leistungen, Heil- und Verbandmitteln sowie Heilbehandlungen sind u.a. die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung für höchstens drei Wochen bis zur Höhe des niedrigsten Satzes der jeweiligen Einrichtung, die Beförderung und die Kurtaxe und beihilfefähig. Begleitpersonen sind berücksichtigungsfähig, wenn die Notwendigkeit der Begleitung behördlich festgestellt wurde. Aufwendungen für Sanatoriumsbehandlungen sind unter den genannten Voraussetzungen auch bei Versorgungsempfängern und berücksichtigungsfähigen Angehörigen beihilfefähig.
Heilkuren
Voraussetzung für eine Heilkur ist, dass diese nach amts- oder vertrauensärztlichem Gutachten zur Erhaltung der Dienst- oder Arbeitsfähigkeit nach einer schweren Erkrankung erforderlich oder bei einem schweren chronischen Leiden eine balneo- oder klimatherapeutische Behandlung zwingend notwendig ist und nicht durch eine andere Behandlung (z.B. eine ambulante Behandlung am Wohnort oder in dessen Umgebung) ersetzt werden kann. Dabei ist die vorherige Anerkennung durch die Beihilfestelle erforderlich. Diese ist ausgeschlossen, wenn im Jahr der Antragstellung oder in den vergangenen drei Kalenderjahren eine Sanatoriumsbehandlung oder Heilkur anerkannt und durchgeführt wurde. Die Heilkur muss innerhalb von 4 Monaten nach Bekanntgabe des Bescheids begonnen werden, ansonsten erlischt die Anerkennung.
Beihilfefähig sind im Wesentlichen die gleichen Aufwendungen wie bei einer Sanatoriumsbehandlung. Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung sind für höchstens 23 Tage bis 16,00 Euro täglich beihilfefähig; bei anerkannten Begleitpersonen von Schwerbehinderten bis zu 13,00 Euro täglich.
Die Heilkur muss unter ärztlicher Leitung nach einem Kurplan in einem im Heilkurorteverzeichnis der Hesssichen Beihilfenverordnung aufgeführten Kurort durchgeführt werden. Die Unterkunft muss sich im Kurort befinden und ortsgebunden sein.
Hinweis für Lehrkräfte:
Die Heilkur soll in den Sommerferien durchführen werden, sofern der Amts- oder Vertrauensarzt in seinem Gutachten nicht einen früheren Kurantritt für dringend erforderlich hält.
Heilkuren
Die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen einer Heilkur bzw. ambulanter Rehabilitationsmaßnahme in einem anerkannten Kurort wird anerkannt, wenn
- die Kur unter ärztlicher Leitung nach einem Kurplan an einem im amtlichen Heilkurorteverzeichnis aufgeführten Ort durchgeführt wird,
- nicht im laufenden oder den drei vorangegangenen Kalenderjahren bereits eine als beihilfefähig anerkannte Sanatoriumsbehandlung oder Heilkur durchgeführt wurde, es sei denn, es liegt ein schweres chronisches Leiden vor und durch ein Gutachten des Amts- oder Vertrauensarztes wird nachgewiesen, dass aus zwingenden medizinischen Gründen eine Heilkur in einem kürzeren Zeitabstand notwendig ist.
Aufwendungen für Heilkuren an einem im amtlichen Heilkurorteverzeichnis aufgeführten Ort sind alle vier Jahre einmal beihilfefähig, wenn
- die Heilkur laut amts- oder vertrauensärztlichem Gutachten nach einer schweren Erkrankung erforderlich ist oder ein erhebliches chronisches Leiden eine heilklimatherapeutische Behandlung zwingend notwendig macht und nicht durch andere Heilmaßnahmen mit gleicher Erfolgsaussicht ersetzt werden kann,
- die Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort ausgeschöpft sind,
- die Beihilfefähigkeit vor Beginn der Heilkur von der Beihilfestelle anerkannt worden ist und mit der Behandlung innerhalb von vier Monaten nach Bekanntgabe des Bescheids begonnen wird,
- der Beihilfeberechtigte seit drei Jahren im öffentlichen Dienst arbeitet und nicht in absehbarer Zeit ausscheidet.
Beihilfefähige Aufwendungen sind:
- Arztkosten, gemindert um die Abzugsbeträge
- Heilmittel und -behandlung,
- Fahrtkosten für An- und Abreise
- Unterkunft und Verpflegung für höchstens 3 Wochen, 16,00 Euro (für Kosten, die 12,50 Euro täglich übersteigen); für Begleitpersonen von Schwerbehinderten, deren Notwendigkeit behördlich festgestellt ist, 13,00 Euro (für Kosten die 10,00 Euro täglich übersteigen), unter bestimmten Voraussetzungen eine Familien- und Haushaltshilfe bis zu 6,00 Euro stündlich höchstens 36,00 Euro täglich,
- Kurtaxe,
- Schlussbericht.
Beihilfen für Heilkuren werden nur aktiven Bediensteten zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit gewährt. Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Familienangehörige erhalten Beihilfen zu den beihilfefähigen Aufwendungen für Arzt, Arzneimittel und Heilbehandlungen. Dies gilt auch für aktive Bedienstete, die eine nicht anerkannte Heilkur antreten. Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Familienangehörige sollten aufgrund der Einschränkungen ihre Leiden am Wohnort ambulant oder stationär behandeln lassen oder eine Sanatoriumsbehandlung beantragen.
Vor der Heilkur sollte bei der Krankenversicherung ein Kostenzuschuss beantragt werden, da mit der Beihilfe in der Regel die Kosten einer Heilkur nicht bestritten werden können. Nicht beantragt werden darf die Beihilfe, wenn der Beihilfeberechtigte in den dem Antragsmonat vorausgegangenen drei Jahren nicht ununterbrochen im öffentlichen Dienst beschäftigt war und auch dann nicht, wenn im laufenden oder den drei vorangegangenen Kalenderjahren bereits eine als beihilfefähig anerkannte Sanatoriumsbehandlung oder Heilkur durchgeführt oder beendet worden ist.
Ausnahmen:
- Ein schweres chronisches Leiden macht nach dem Gutachten des Amts- oder Vertrauensarztes aus zwingenden medizinischen Gründen eine Heilkur in kürzeren Zeitabständen notwendig.
- Nach Antrag auf Entlassung.
- Wenn das Dienstverhältnis vor Ablauf eines Jahres nach der Heilkur endet, es sei denn, die Heilkur wird wegen der Folgen einer Dienstbeschädigung durchgeführt.
- Solange der Beihilfeberechtigte vorläufig des Dienstes enthoben ist.
Aufwendungen für Müttergenesungskuren, Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren in entsprechenden anerkannten Einrichtungen sind entsprechend der vorgenannten Voraussetzungen beihilfefähig.
Ausgewählte Kliniken und sonstige Gesundheitseinrichtungen
| Datum | Kur- und Rehaeinrichtungen (sortiert nach Ort und Name der Klinik) | >>>zum LINK oder PDF |
| Bad Bellingen | ||
| Markgräflerland Klinik in Bad Bellingen | LINK zur Website | |
| MediClin Seidel-Klinik in Bad Bellingen | LINK zur Website | |
| Rehaklinik Sankt Marien in Bad Bellingen | LINK zur Website | |
| Bad Brambach | ||
| Dr. Ebel Fachklinik Bad Brambach | ||
| Bad Doberan | ||
| Bad Doberan, Dr. Ebel Fachklinik Moorbad | ||
| Bad Driburg | ||
| Bad Driburg, Gräfliche Kliniken Caspar Heinrich Klinik | ||
| Bad Dürrheim | ||
| Bad Dürrheim, Espan-Klinik | ||
| Bad Dürrheim, Klinik Limberger | ||
| Bad Elster | ||
| Bad Elster, DEKIMED CELENUS Kliniken | ||
| Bad Füssing | ||
| Bad Füssing, Klinik Niederbayern | ||
| Bad Gögging | ||
| Römerbad-Kliniken | ||
| Bad Grönenbach | ||
| Bad Grönenbach, Bad Clever | ||
| Bad Karlshafen | ||
| Bad Karlshafen, Dr. Ebel Fachklinik Carolinum | ||
| Bad Kösen | ||
| Bad Kösen, Kliniken Lielje Gruppe | ||
| Bad Krozingen | ||
| Breisgau-Klinik | ||
| Park-Klinikum | ||
| Park-Klinikum | ||
| Bad Mergentheim | ||
| Psychotherapeutisches Zentrum Bad Mergentheim | ||
| Schmerzklinik am Arkauwald | ||
| Schmerztherapiezentrum Bad Mergentheim | ||
| Bad Peterstal-Griesbach | ||
| MediClin Schlüsselbad Klinik in Bad Peterstal-.Griesbach | ||
| Bad Rappenau | ||
| MediClin Kraichgau Klinik | ||
| Bad Säckingen | ||
| Bad Säckingen, RehaKlinikum Bad Säckingen GmbH | ||
| Bad Streben | ||
| Bad Streben, Dr. Ebel Fachklinik Rehaklinik am Park | ||
| Bad Wildungen | ||
| Dr. Ebel Fachklinik Reinhardshöhe | ||
| Bad Wildungen-Reinhardshausen, Parkland-Klinik | ||
| Bad Wörishofen | ||
| Bad Wörishofen, Haus Bartholomäus | ||
| Baden-Baden | ||
| Klinik am Leisberg | ||
| Badenweiler | ||
| Reha-Klinik Hausbaden | ||
| Römerberg | ||
| Berlin/Brandenburg | ||
| Wendisch Rietz, Oberbergklinik Berlin/Brandenburg | ||
| Borken | ||
| Schlossklinik Pröbsting | ||
| Borkum | ||
| Fachklinikum Borkum | ||
| Donaueschingen | ||
| MediClin Klinik am Vogelsang | ||
| Durbach | ||
| Durbach, MediClin Staufenburg Klinik | ||
| Freudenstadt | ||
| Freudenstadt, Klinik Hohenfreudenstadt | ||
| Gernsbach | ||
| Gernsbach, MediClin Reha-Zentrum Gernsbach | ||
| Grebenhain | ||
| Grebenhain, Dr. Ebel Fachklinik Vogelsbergklinik | ||
| Isny-Neutrauchburg | ||
| Isny-Neutrauchburg, Waldburg-Zeil Kliniken | ||
| Kempten-Oberallgäu | ||
| Dr. Ebel Fachklinik Reha-Klinik Kempten | ||
| Kirchzarten | ||
| Deutscher Arbeitskreis für Familienhilfe e.V. | ||
| Königsfeld | ||
| MediClin Albert Schweitzer Klinik | ||
| MediClin Baar Klinik | ||
| Königstein im Taunus | ||
| Klinik Königstein der KvB | ||
| Kraischa/Sachsen | ||
| Klinik Bavaria | ||
| Kühlungsborn | ||
| Ostseeklinik Kühlungsborn | ||
| Mettlach-Orscholz | ||
| Gesundheits-Zentrum Saarschleife | ||
| Nümbrecht | ||
| Nümbrecht, Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik | ||
| Oberammergau | ||
| Gesundheitszentrum Oberammergau Fachklinik am Kofel | ||
| Oberstdorf | ||
| Stillachhaus | ||
| Ostseebad Boltenhagen | ||
| Strandklinik Boltenhagen | ||
| Ostseebad Heringsdorf | ||
| Inselklinik-Haus Gothensee | ||
| Inselklinik-Haus Kulm | ||
| Ostseeheilbad Graal-Müritz | ||
| Klinik Graal-Müritz | ||
| Potsdam | ||
| Dr. Ebel Fachklinik Heinrich-Heine-Klinik | ||
| Saalfeld | ||
| Dr. Ebel Fachklinik Bergfried | ||
| Schwarzwald-Hornberg | ||
| Oberbergklinik Schwarzwald | ||
| Seeheilbad Heringsdorf | ||
| Rehaklinik Usedom | ||
| St. Peter-Ording | ||
| Gesundheitsklinik "Stadt Hamburg" | ||
| Strandklinik St. Peter-Ording | ||
| Tabarz | ||
| Tabarz / Thüringen, Inselsberg-Klinik | ||
| Überlingen am Bodensee | ||
| Kurpark Klinik | ||
| Strandhotel Seehof Kneippsanatorium | ||
| Usedom-Kölpinsee | ||
| Kinder-Rehazentrum Usedom | ||
| Waldbreitbach | ||
| Westerwaldklinik | ||
| Weserbergland - Extertal-Laßbruch | ||
| Extertal-Laßbruch, Oberbergklinik Weserbergland | ||
| Wyk auf Föhr | ||
| Reha-Klinik Westfalen am Meer | ||
Red UT 20210330 / KLVZ 2017
Wie Bekommt Man Als Beamter Eine Kur
Source: https://www.beamten-informationen.de/information/beihilfe/kur_und_reha
Posted by: harrisoninupoppeired.blogspot.com

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