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Wie Bekommt Man Als Beamter Eine Kur

Kur und Rehabilitation - �bersicht von Kliniken, die beihilfef�hig abrechnen k�nnen


Hier geht es zu ausgewählten Kliniken und sonstige Gesundheitseinrichtungen

Kur und Rehabilitation

Sanatoriumsbehandlungen

Für eine Sanatoriumsbehandlung muss die Notwendigkeit von einem Amts- oder Vertrauensarzt bescheinigt werden. Die Krankheit darf nicht durch eine ambulante Behandlung am Wohnort bzw. in dessen Nähe oder durch eine Heilkur behoben werden können; ebenfalls muss die Beihilfestelle die Beihilfefähigkeit vorher anerkennen. Die Sanatoriumsbehandlung muss innerhalb von 4 Monaten nach Bekanntgabe des Bescheids begonnen werden, ansonsten erlischt die Anerkennung!

Die Anerkennung ist ausgeschlossen, wenn im Jahr der Antragstellung oder in den vergangenen drei Kalenderjahren eine Sanatoriumsbehandlung oder Heilkur anerkannt und durchgeführt worden ist.

Ausnahmen:
- Schwere, mit einem Krankenhausaufenthalt verbundene Erkrankung oder
- der Patient sofort in ein Sanatorium eingeliefert werden musste oder
- bei einer schweren chronischen Erkrankung nach amts- oder vertrauensärztlichem Gutachten eine Behandlung in einem kürzeren Zeitabstand erforderlich ist.

Neben den Aufwendungen für ärztliche Leistungen, Heil- und Verbandmitteln sowie Heilbehandlungen sind u.a. die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung für höchstens drei Wochen bis zur Höhe des niedrigsten Satzes der jeweiligen Einrichtung, die Beförderung und die Kurtaxe und beihilfefähig. Begleitpersonen sind berücksichtigungsfähig, wenn die Notwendigkeit der Begleitung behördlich festgestellt wurde. Aufwendungen für Sanatoriumsbehandlungen sind unter den genannten Voraussetzungen auch bei Versorgungsempfängern und berücksichtigungsfähigen Angehörigen beihilfefähig.

Heilkuren

Voraussetzung für eine Heilkur ist, dass diese nach amts- oder vertrauensärztlichem Gutachten zur Erhaltung der Dienst- oder Arbeitsfähigkeit nach einer schweren Erkrankung erforderlich oder bei einem schweren chronischen Leiden eine balneo- oder klimatherapeutische Behandlung zwingend notwendig ist und nicht durch eine andere Behandlung (z.B. eine ambulante Behandlung am Wohnort oder in dessen Umgebung) ersetzt werden kann. Dabei ist die vorherige Anerkennung durch die Beihilfestelle erforderlich. Diese ist ausgeschlossen, wenn im Jahr der Antragstellung oder in den vergangenen drei Kalenderjahren eine Sanatoriumsbehandlung oder Heilkur anerkannt und durchgeführt wurde. Die Heilkur muss innerhalb von 4 Monaten nach Bekanntgabe des Bescheids begonnen werden, ansonsten erlischt die Anerkennung.

Beihilfefähig sind im Wesentlichen die gleichen Aufwendungen wie bei einer Sanatoriumsbehandlung. Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung sind für höchstens 23 Tage bis 16,00 Euro täglich beihilfefähig; bei anerkannten Begleitpersonen von Schwerbehinderten bis zu 13,00 Euro täglich.

Die Heilkur muss unter ärztlicher Leitung nach einem Kurplan in einem im Heilkurorteverzeichnis der Hesssichen Beihilfenverordnung aufgeführten Kurort durchgeführt werden. Die Unterkunft muss sich im Kurort befinden und ortsgebunden sein.

Hinweis für Lehrkräfte:

Die Heilkur soll in den Sommerferien durchführen werden, sofern der Amts- oder Vertrauensarzt in seinem Gutachten nicht einen früheren Kurantritt für dringend erforderlich hält.


Heilkuren

Die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen einer Heilkur bzw. ambulanter Rehabilitationsmaßnahme in einem anerkannten Kurort wird anerkannt, wenn
- die Kur unter ärztlicher Leitung nach einem Kurplan an einem im amtlichen Heilkurorteverzeichnis aufgeführten Ort durchgeführt wird,
- nicht im laufenden oder den drei vorangegangenen Kalenderjahren bereits eine als beihilfefähig anerkannte Sanatoriumsbehandlung oder Heilkur durchgeführt wurde, es sei denn, es liegt ein schweres chronisches Leiden vor und durch ein Gutachten des Amts- oder Vertrauensarztes wird nachgewiesen, dass aus zwingenden medizinischen Gründen eine Heilkur in einem kürzeren Zeitabstand notwendig ist.

Aufwendungen für Heilkuren an einem im amtlichen Heilkurorteverzeichnis aufgeführten Ort sind alle vier Jahre einmal beihilfefähig, wenn
- die Heilkur laut amts- oder vertrauensärztlichem Gutachten nach einer schweren Erkrankung erforderlich ist oder ein erhebliches chronisches Leiden eine heilklimatherapeutische Behandlung zwingend notwendig macht und nicht durch andere Heilmaßnahmen mit gleicher Erfolgsaussicht ersetzt werden kann,
- die Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort ausgeschöpft sind,
- die Beihilfefähigkeit vor Beginn der Heilkur von der Beihilfestelle anerkannt worden ist und mit der Behandlung innerhalb von vier Monaten nach Bekanntgabe des Bescheids begonnen wird,
- der Beihilfeberechtigte seit drei Jahren im öffentlichen Dienst arbeitet und nicht in absehbarer Zeit ausscheidet.

Beihilfefähige Aufwendungen sind:
- Arztkosten, gemindert um die Abzugsbeträge
- Heilmittel und -behandlung,
- Fahrtkosten für An- und Abreise
- Unterkunft und Verpflegung für höchstens 3 Wochen, 16,00 Euro (für Kosten, die 12,50 Euro täglich übersteigen); für Begleitpersonen von Schwerbehinderten, deren Notwendigkeit behördlich festgestellt ist, 13,00 Euro (für Kosten die 10,00 Euro täglich übersteigen), unter bestimmten Voraussetzungen eine Familien- und Haushaltshilfe bis zu 6,00 Euro stündlich höchstens 36,00 Euro täglich,
- Kurtaxe,
- Schlussbericht.

Beihilfen für Heilkuren werden nur aktiven Bediensteten zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit gewährt. Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Familienangehörige erhalten Beihilfen zu den beihilfefähigen Aufwendungen für Arzt, Arzneimittel und Heilbehandlungen. Dies gilt auch für aktive Bedienstete, die eine nicht anerkannte Heilkur antreten. Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Familienangehörige sollten aufgrund der Einschränkungen ihre Leiden am Wohnort ambulant oder stationär behandeln lassen oder eine Sanatoriumsbehandlung beantragen.

Vor der Heilkur sollte bei der Krankenversicherung ein Kostenzuschuss beantragt werden, da mit der Beihilfe in der Regel die Kosten einer Heilkur nicht bestritten werden können. Nicht beantragt werden darf die Beihilfe, wenn der Beihilfeberechtigte in den dem Antragsmonat vorausgegangenen drei Jahren nicht ununterbrochen im öffentlichen Dienst beschäftigt war und auch dann nicht, wenn im laufenden oder den drei vorangegangenen Kalenderjahren bereits eine als beihilfefähig anerkannte Sanatoriumsbehandlung oder Heilkur durchgeführt oder beendet worden ist.

Ausnahmen:
- Ein schweres chronisches Leiden macht nach dem Gutachten des Amts- oder Vertrauensarztes aus zwingenden medizinischen Gründen eine Heilkur in kürzeren Zeitabständen notwendig.
- Nach Antrag auf Entlassung.
- Wenn das Dienstverhältnis vor Ablauf eines Jahres nach der Heilkur endet, es sei denn, die Heilkur wird wegen der Folgen einer Dienstbeschädigung durchgeführt.
- Solange der Beihilfeberechtigte vorläufig des Dienstes enthoben ist.

Aufwendungen für Müttergenesungskuren, Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren in entsprechenden anerkannten Einrichtungen sind entsprechend der vorgenannten Voraussetzungen beihilfefähig.

Ausgewählte Kliniken und sonstige Gesundheitseinrichtungen

Datum Kur- und Rehaeinrichtungen (sortiert nach Ort und Name der Klinik) >>>zum LINK oder PDF
Bad Bellingen
Markgräflerland Klinik in Bad Bellingen LINK zur Website
MediClin Seidel-Klinik in Bad Bellingen LINK zur Website
Rehaklinik Sankt Marien in Bad Bellingen LINK zur Website
Bad Brambach
Dr. Ebel Fachklinik Bad Brambach
Bad Doberan
 Bad Doberan, Dr. Ebel Fachklinik Moorbad
Bad Driburg
Bad Driburg, Gräfliche Kliniken Caspar Heinrich Klinik
Bad Dürrheim
Bad Dürrheim, Espan-Klinik
Bad Dürrheim, Klinik Limberger
Bad Elster
Bad Elster, DEKIMED CELENUS Kliniken
Bad Füssing
Bad Füssing, Klinik Niederbayern
Bad Gögging
Römerbad-Kliniken
Bad Grönenbach
Bad Grönenbach, Bad Clever
Bad Karlshafen
Bad Karlshafen, Dr. Ebel Fachklinik Carolinum
Bad Kösen
Bad Kösen, Kliniken Lielje Gruppe
Bad Krozingen
Breisgau-Klinik
Park-Klinikum
Park-Klinikum
Bad Mergentheim
Psychotherapeutisches Zentrum Bad Mergentheim
Schmerzklinik am Arkauwald
Schmerztherapiezentrum Bad Mergentheim
Bad Peterstal-Griesbach
MediClin Schlüsselbad Klinik in Bad Peterstal-.Griesbach
Bad Rappenau
MediClin Kraichgau Klinik
Bad Säckingen
Bad Säckingen, RehaKlinikum Bad Säckingen GmbH
Bad Streben
Bad Streben, Dr. Ebel Fachklinik Rehaklinik am Park
Bad Wildungen
Dr. Ebel Fachklinik Reinhardshöhe
Bad Wildungen-Reinhardshausen, Parkland-Klinik
Bad Wörishofen
Bad Wörishofen, Haus Bartholomäus
Baden-Baden
Klinik am Leisberg
Badenweiler
Reha-Klinik Hausbaden
Römerberg
Berlin/Brandenburg
Wendisch Rietz, Oberbergklinik Berlin/Brandenburg
Borken
Schlossklinik Pröbsting
Borkum
Fachklinikum Borkum
Donaueschingen
MediClin Klinik am Vogelsang
Durbach
Durbach, MediClin Staufenburg Klinik
Freudenstadt
Freudenstadt, Klinik Hohenfreudenstadt
Gernsbach
Gernsbach, MediClin Reha-Zentrum Gernsbach
Grebenhain
Grebenhain, Dr. Ebel Fachklinik Vogelsbergklinik
Isny-Neutrauchburg
Isny-Neutrauchburg, Waldburg-Zeil Kliniken
Kempten-Oberallgäu
Dr. Ebel Fachklinik Reha-Klinik Kempten
Kirchzarten
Deutscher Arbeitskreis für Familienhilfe e.V.
Königsfeld
MediClin Albert Schweitzer Klinik
MediClin Baar Klinik
Königstein im Taunus
Klinik Königstein der KvB
Kraischa/Sachsen
Klinik Bavaria
Kühlungsborn
Ostseeklinik Kühlungsborn
Mettlach-Orscholz
Gesundheits-Zentrum Saarschleife
Nümbrecht
Nümbrecht, Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik
Oberammergau
Gesundheitszentrum Oberammergau Fachklinik am Kofel
Oberstdorf
Stillachhaus
Ostseebad Boltenhagen
Strandklinik Boltenhagen
Ostseebad Heringsdorf
Inselklinik-Haus Gothensee
Inselklinik-Haus Kulm
Ostseeheilbad Graal-Müritz
Klinik Graal-Müritz
Potsdam
Dr. Ebel Fachklinik Heinrich-Heine-Klinik
Saalfeld
Dr. Ebel Fachklinik Bergfried
Schwarzwald-Hornberg
Oberbergklinik Schwarzwald
Seeheilbad Heringsdorf
Rehaklinik Usedom
St. Peter-Ording
Gesundheitsklinik "Stadt Hamburg"
Strandklinik St. Peter-Ording
Tabarz
Tabarz / Thüringen, Inselsberg-Klinik
Überlingen am Bodensee
Kurpark Klinik
Strandhotel Seehof Kneippsanatorium
Usedom-Kölpinsee
Kinder-Rehazentrum Usedom
Waldbreitbach
Westerwaldklinik
Weserbergland - Extertal-Laßbruch
Extertal-Laßbruch, Oberbergklinik Weserbergland
Wyk auf Föhr
Reha-Klinik Westfalen am Meer

Red UT 20210330 / KLVZ 2017

Wie Bekommt Man Als Beamter Eine Kur

Source: https://www.beamten-informationen.de/information/beihilfe/kur_und_reha

Posted by: harrisoninupoppeired.blogspot.com

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